Steuerberaterin
Diplom Betriebswirtin (FH)
k.schroeder
@steuerkanzlei-schroeder.com
Seit 2004 führe ich, Katja Schröder, eine Steuerkanzlei in Hermsdorf. Mit unserem zentralen Standort am Hermsdorfer Kreuz (Abfahrt Hermsdorf Ost) sind wir aus allen Richtungen gut erreichbar. Auf unserem Kanzleigelände stehen für Ihren Besuch ausreichend kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Geboren und aufgewachsen bin ich in Hermsdorf. Mein Studium zur Diplom Betriebswirtin absolvierte ich 1994 bis 1998 an der Fachhochschule in Jena. Nach einigen Jahren Praxiserfahrung in Steuerberatungs- und WP Gesellschaften wurde ich im Jahre 2003 nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung von der Steuerberaterkammer zur Steuerberaterin bestellt.
Ich verstehe meine Aufgabe nicht nur in der Abbildung von Vergangenheitswerten, sondern auch in der vorausschauenden Planung und Gestaltung. Mein oberster Grundsatz ist, nie den Respekt vor dem Geld anderer zu verlieren. Sehr großen Wert lege ich dabei auf den persönlichen Kontakt zu meinen Mandanten, gegenseitiges Vertrauen und Offenheit.
Mein Team besteht aus Steuerfachangestellten und DATEV Steuerfachkräften mit versierten Kenntnissen und jahrelanger Berufserfahrung. Somit profitieren unsere Mandanten nicht nur von fundiertem theoretischem Wissen, sondern auch von der jahrelangen Berufspraxis meines Teams.
Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist für uns selbstverständlich. Mein Team und ich leben die Philosophie der Kanzlei.
Steuerberaterin
Diplom Betriebswirtin (FH)
k.schroeder
@steuerkanzlei-schroeder.com
Bürokauffrau, Steuerfachkraft DATEV
n.meinhardt
@steuerkanzlei-schroeder.com
Steuerfachangestellte
m.buhle
@steuerkanzlei-schroeder.com
Steuerfachangestellte
k.siess
@steuerkanzlei-schroeder.com
Vielleicht sind Sie jetzt erstaunt, diese Überschrift zu lesen, wo doch fast jeder heutzutage über hohe Steuerberaterhonorare klagt. Wie alle Angehörigen der steuerberatenden Berufe bin auch ich bei der Abrechnung meiner Leistungen an die aktuelle Steuerberatergebührenordnung gebunden. Doch auch im Rahmen dieser Steuerberatergebührenverordnung bestehen für SIE Möglichkeiten, das Honorar für die von Ihnen benötigten Leistungen zu beeinflussen. Genau bei diesen Leistungen differenziere ich, denn SIE entscheiden:
Konkret bedeutet das, dass die Gebühren, die im Rahmen der Steuerberatergebührenordnung erhoben werden können, für Sie im individuellen Fall flexibel gestaltbar bleiben.
Für die Zusatzleistungen gilt ein individuell abzustimmender Stundensatz.
Haben Sie sich nach einem ersten Gespräch zu einem Wechsel entschieden, so kümmere ich mich gerne um die Abwicklung des lästigen “Papierkrams”.
Die Übernahme und Weiterpflege von elektronisch erstellten Daten ist heutzutage nicht problematisch. Ihr bisheriger Berater ist verpflichtet, mir in Ihrem Auftrag alle Unterlagen auszuhändigen, es sei denn, Sie haben ihm gegenüber noch Rechnungen zu begleichen. Den Anfang der Beratertätigkeit durch mich bilden ein persönliches Gespräch und die Sichtung Ihrer Unterlagen. Denn nur durch einen grundlegenden und offenen Einblick in Ihre wirtschaftliche Situation kann ich Ihnen auch eine für Sie optimale Leistung erbringen.
Es hilft hier zum Beispiel weiter, sofort “heiße Eisen” anzusprechen, um die ich mich anschließend von vornherein kümmern kann. Ich bin also auf Ihr volles Vertrauen angewiesen.
© Steuerkanzlei Schröder
Ihr Team der Steuerkanzlei Schröder
Feiertage voller Freude!
Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches neues Jahr 2024.
Betriebsferien vom 25. – 29.12.2023